Parken nicht überall erlaubt!

Parken nicht überall erlaubt

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der „parkt“. So regelt die Straßenverkehrs-Ordnung den Unterschied zwischen Halten und Parken.


In vielen Ortsteilen unserer Mitgliedsgemeinden steigen – insbesondere in Wohngebieten – die Anzahl der Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, Leichtkraftfahrzeuge), welche oftmals keinen Platz mehr auf dem eigenen Grundstück finden. Ist der Platz auf dem Grundstück ausgeschöpft, wird gerne auf die öffentlichen Straßenflächen ausgewichen.


Zwar gilt das Halten oder sogar Parken entlang vieler Ortsstraßen nicht grundsätzlich als verboten, jedoch gibt es einige unzulässige Bereiche, wie z. B.

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  • vor Grundstücksein- und –ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber oder
  • vor Bordsteinabsenkungen.


Zudem ist das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertage mit Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen oder Kraftfahrzeuganhängern über 2 Tonnen zulässiger Gesamtmasse u. a. in „allgemeinen Wohngebieten“ (also in „normalen Wohnbaugebieten“) unzulässig.
Zunehmend werden Beschwerden bei der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen vorgebracht, dass Fahrzeuge auf den öffentlichen Straßen abgestellt werden, wodurch die Durchfahrt von Versorgungsfahrzeugen (z. B. Müllabfuhr) oder auch Rettungsfahrzeuge erschwert werden.


Das liegt natürlich auch an den Fahrbahnbreiten. Diese weisen in Wohngebieten teilweise eine geringere Bereite auf. Dies hat verkehrsberuhigende Gründe, da Verkehrsteilnehmer hierdurch angehalten werden, die Fahrgeschwindigkeit zur reduzieren. Parkt ein Fahrzeug jedoch zu weit in der Fahrbahnmitte, kann dies zu einer erschwerten Vorbeifahrt führen.


Die Bauverwaltung bittet daher um Rücksichtnahme und Beachtung der unzulässigen Parkbereiche.


Ein einfacher Tipp, der sich ohne großen Aufwand umsetzen lässt:
Sehen Sie sich Ihr geparktes Fahrzeug nach dem Verlassen nochmals kurz an und überlegen Sie, ob Sie selbst an dem Fahrzeug gefahrfrei vorbeikommen würden.

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