Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

 

Ab sofort können wieder für alle Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd Termine gebucht werden.

 

Nach Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd vom 24. März 2022 werden die wegen der Corona-Pandemie ausgesetzten Rentensprechtage ab Mai 2022 wieder aufgenommen.

Die Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd finden 1 bis 2 Mal pro Monat statt. 


 

Alle Beratungstermine - also auch die Termine für die Rentensprechtage - werden ausschließlich über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung vergeben:

 

Tel.Nr. 0800 1000 480 15 

 (Terminvergabe Mo. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr, Fr. 07.30 - 12:00 Uhr)

 

Am Servicetelefon kann der Anrufer auswählen, ob er

  • Unterlagen benötigt (Auswahl 2),
  • Allgemeine Fragen zum Rentenrecht oder zum Bearbeitungsstand hat (Auswahl 5) oder
  • eine individuelle Rentenberatung bzw. einen Beratungstermin benötigt (Auswahl 8).
    Beratungstermine werden hier sowohl für die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd als auch für die Rentensprechtage vergeben.

 

Die Rentensprechtage finden wie bisher von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr statt
(Ausnahme Pfarrkirchen: 09:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr).

Die Sprechtagstermine dauern 20 Minuten.

 

Im Einzelfall werden bei komplizierten oder aufwändigen Sachverhalten auch Doppeltermine vergeben.

 

Das Mitbringen einer Begleitperson ist bei Rentensprechtagen derzeit ausnahmslos NICHT gestattet.

Benötigt der Kunde unbedingt eine Begleitperson, muss dies vorab mit der Behörde abgesprochen werden, bei der der Sprechtag stattfindet.

 

Die Kunden müssen die Hygieneschutzregelungen der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd und der Behörde einhalten, bei der der Sprechtag stattfindet.

Kunden müssen sich in jedem Fall ausweisen können, einen 3G-Nachweis und die Bestätigung ihres Sprechtagstermins mitbringen und während des gesamtes Aufenthalts in der Behörde eine FFP2-Maske tragen.

Sofern die Behörde vor Ort die Einhaltung weiterer Regeln (Hinterlassen von Kontaktdaten, Einhaltung der 2G-Regel) verlangt, werden die Kunden bei der Terminvergabe darüber informiert.

 

Es wird drauf hingewiesen, dass die Hygieneschutzstandards der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd auch vor Ort an den Rentensprechtagen unbedingt eingehalten werden müssen!

Der Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung kann die Beratung eines Kunden verweigern, wenn sich dieser nicht an die Hygieneschutzstandards hält oder Covid19-Symptome wie Fieber, Erkältungsanzeichen oder Atemwegsprobleme zeigt.

Sollte ein Rentensprechtag nicht stattfinden können, werden alle Kunden, die bereits einen Termin gebucht hatten,  rechtzeitig kontaktiert.

 

 

www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de

 



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