Anonyme Schreiben an das Rathaus häufen sich - Eingänge werden nach § 17 AGO nicht bearbeitet

Anliegen gerne mitteilen!

 

In letzter Zeit häuft sich leider der Eingang anonymer Mitteilungen.


Nach § 17 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) - Bearbeitung besonderer Fälle – werden Eingänge, die die absendende Stelle nicht oder unzureichend erkennen lassen, grundsätzlich nicht bearbeitet.


Die Anliegen und Probleme der Bevölkerung nehmen die Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder der Gemeinden der VG Gerzen sowie die Verwaltung durchaus ernst. Damit hier jedoch eine Lösung gefunden werden kann, muss es auch die Möglichkeit geben, sachlich Kontakt aufnehmen zu können.

 

Daher der Aufruf und die Bitte an die Bürger:
Teilen Sie uns Ihr Anliegen gerne mit. Jedoch nicht anonym.

Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, egal ob schriftlich, digital, telefonisch oder persönlich.


Und vor allem: Bleiben Sie bitte sachlich!


Anonyme Mitteilungen werden nicht bearbeitet!

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