Für jede Wohnung ist grundsätzlich ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Auch Nebenwohnungen und privat genutzte Ferienwohnungen sind anmelde- und beitragspflichtig, können aber unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Beginn der Beitragspflicht ist das Datum der melderechtlichen
Anmeldung.
Für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht von einer Nebenwohnung muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Befreiung kann ab Antragsdatum gewährt werden, eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.
Den Antrag für die Befreiung können Sie im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3 abholen, auf der Website rundfunkbeitrag.de herunterladen oder direkt online beantragen.