Der Kinderreisepass ist ein Auslaufmodell: Der Bundestag hat seine Abschaffung zum 1. Januar 2024 beschlossen.
Durch eine Änderung des Passgesetzes wurde der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Längere Bearbeitungsdauer bei Reisepässen
Da derzeit die Bearbeitungsdauer von Reisepässen bei der Bundesdruckerei mindestens 8 Wochen beträgt, werden die Bürger dringend gebeten, die Personaldokumente frühzeitig zu kontrollieren und zu beantragen.
Neben der Hauptreisezeit, den steigenden Einbürgerungen, der Passpflicht auch für Reisen nach Großbritannien (Brexit), ist auch der Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 Grund der langen Wartezeit.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Expresspass mit ca. einer Woche Bearbeitungsdauer zu beantragen. Hierbei wird eine zusätzliche Gebühr als Expresszuschlag in Höhe von 32 Euro erhoben.
Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.