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Verwaltungsgemeinschaft Gerzen | Online: https://www.vg-gerzen.de/
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Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Zweckverband Mittlere Vils (Aham) | |||
Zweckverband Isar-Vils (Hofham) | |||
Stadtwerke Vilsbiburg (Gebiet Schalkham u. Plaika) | |||
Maxi Neumann | 08744 9604-984 | 17 (1. OG) | |
Bettina Birnkammer | 08744 9604-984 | 17 (1. OG) | |
Christine Gneißinger | 08744 9604-984 | 17 (1. OG) |