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Verwaltungsgemeinschaft Gerzen | Online: https://www.vg-gerzen.de/
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Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Das Allgemeine Sicherheitsrecht ist geregelt im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Zuständige Sicherheitsbehörden sind die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, die die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen.
Die Sicherheitsbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen insbesondere treffen, um
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Martina Krenn | 08744 9604-981 | 3 | |
Anita Gschwandtner | 08744 9604-981 | 3 | |
Michelle Meier | 08744 9604-981 | 3 |