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Verwaltungsgemeinschaft Gerzen | Online: https://www.vg-gerzen.de/
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Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Im Gewerbezentralregister werden erfasst:
Die zuständige Stelle nach dem Landesrecht ist für die Entgegennahme von Anträgen für die Gewerbezentralregisterauskunft zuständig.
Für natürliche Personen:
Für juristische Personen:
Es gibt keine Frist.
Gebühr: 13 EUR
Vorkasse: ja
Beanstandungen der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden.
)Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Martina Krenn | 08744 9604-981 | 3 | |
Anita Gschwandtner | 08744 9604-981 | 3 | |
Michelle Meier | 08744 9604-981 | 3 |