Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kinderbildung und –betreuung Aham-GerzenSchalkham hat in der Sitzung vom 24.04.2024 die Gebührensatzung ab 1. September 2024 neu beschlossen.
Die Geschwistervergünstigung in § 6 Abs. 2 wurde gestrichen:
„Besuchen zwei oder mehr Kinder aus einer Familie (Grundlage ist die Haushaltszugehörigkeit) gleichzeitig die Kindertageseinrichtung, so fallen für das zweite und alle weiteren Kinder nur die halben Gebühren gem. § 5 Abs. 1 an. Die Ermäßigung für Geschwisterkinder entfällt ab Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, sobald Anspruch auf den Elternbeitragszuschuss besteht.“