Juli 2023, Landratsamt Landshut, Untere Naturschutzbehörde
Nicht ohne Bewunderung nennt man ihn den „Baumeister der Natur“ - gemeint ist der Biber. In Unterscheidung zu anderen Tierarten sucht sich der Biber keine Gebiete, die sich als Lebensraum eignen, sondern gestaltet die Natur nach seinen Bedürfnissen. Der Fleiß und die Beharrlichkeit, die der Biber bei der Gestaltung seines Lebensraums an den Tag legt, sind einerseits bewundernswert und andererseits entstehen daraus die Konflikte mit den Menschen, wenn beispielsweise Felder überflutet, Bäume angenagt und Ufer unterhöhlt werden.
Die Biberberater/-innen und ihre Rolle als Vermittler und Berater
Da der Biber nach deutschem und europäischem Recht zu den streng geschützten Tieren gehört, ist eine Jagd auf dieses Tier nicht möglich. Vielmehr sind im Landkreis zahlreiche ehrenamtliche Biberberaterinnen und Biberberater unterwegs, die als ehrenamtliche Mitarbeiter der Naturschutzbehörde mit den von Schäden Betroffenen Kontakt aufnehmen, indem sie die Situation vor Ort bewerten, zu den Möglichkeiten der Vergrämung des Bibers beraten (z.B. mittels Ultraschallgeräten) und Anträge auf finanzielle Entschädigung über den Schadensfonds des Freistaats Bayern aufnehmen. In Fällen, in denen durch die Aktivitäten des Bibers die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, z.B., weil Straßen oder Bahndämme untergraben werden oder weil die wirtschaftliche Situation eines Betriebs nachhaltig beeinträchtigt wird, nehmen die Beraterinnen und Berater auch zu den Anträgen auf Tötung des Tieres Stellung. Auch die jährliche Erfassung von Biberrevieren, um einen Überblick über die Population zu erhalten, zählt zu den Aufgaben. Kurz gesprochen, setzen sich die Biberberaterinnen und Biberberater dafür ein, dass sich Konflikte zwischen Mensch und Tier entschärfen lassen.
Als Naturschutzbehörde sind wir sehr dankbar, dass wir auf die Unterstützung von etlichen Biberberatern bauen können, die sich schon seit vielen Jahren engagieren und somit über breites Fachwissen verfügen. Leider scheiden nach und nach einige unserer Ehrenamtlichen aus Altersgründen aus, sodass wir diese Ämter nachzubesetzen haben.
Folgende Informationen sind für Interessentinnen und Interessenten von Belang:
- Voraussetzung für das Amt als ehrenamtliche Biberberaterin oder Biberberater ist die Liebe zur Natur und das Interesse für die faszinierende Lebenswelt des Bibers. Das Vorhandensein des Jagdscheins ist nicht erforderlich, wohl aber körperliche Fitness für die regelmäßige Begehung der Biberreviere
- Grundlage für die Tätigkeit ist eine einwöchige Ausbildung bei der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege - hierbei werden die Grundlagen für die Beratungstätigkeit vermittelt, die bei der Arbeit vor Ort und im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen vertieft werden können.
- Biberberaterinnen und Biberberater erhalten eine jährliche Ehrenamtspauschale, die je nach Größe des betreuten Gebiets gestaffelt ist (maximal 1050 Euro); außerdem werden bestimmte Aufgaben mit Stundensätzen vergütet. Ferner werden die im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung gefahrenen Kilometer mit einem Kilometersatz vergütet.
Personen, die sich für das Ehrenamt interessieren, können gerne erfahrenen Personen über die sprichwörtliche Schulter schauen, um für sich zu prüfen, ob sie sich das Amt vorstellen können.
Für Nachfragen stehen zur Verfügung:
- Frau Blümm, Telefon 0871 / 408 -4135, E-Mail katharina.bluemm@landkreis-landshut.de
- Frau Schönwetter-Blum, Telefon 0871 / 408 -4136, E-Mail leonie.schoenwetter-blum@landkreis-landshut.de