Das ganze Jahr über kann Problemmüll im Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) der Stadt Landshut in Altdorf, Äußere Parkstraße 1 abgegeben werden. Haushaltsübliche Mengen von privaten Haushalten werden dort kostenlos angenommen. Für Gewerbebetriebe werden kostendeckende Gebühren erhoben.
In der Reststoffdeponie Spitzlberg wird kein Problemmüll mehr angenommen!
Problemabfälle sollen möglichst in ihrem ursprünglichen Behältnissen gebracht werden. Es soll nichts zusammengeschüttet werden, um gefährliche chemische Reaktionen zu vermeiden.
Folgende Abfälle werden angenommen:
- Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Ölfilter, mineralölhaltige Fette, Ölschlämme
- Lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen (z. B. Benzin, Spiritus, Tri, Pinselreiniger, Kleber, flüssige Lackrückstände, Kaltreiniger, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeiten)
- Desinfektionsmittel
- Holzschutzmittel, Laborchemikalien, Gifte (cyanid-, cadmium-, arsen- und quecksil-berhaltige Substanzen)
- Abfälle mit metallischem Quecksilber (z. B. Schalter, Thermometer)
- Knopfzellen und sonstige Trockenbatterien
- Quecksilberdampflampen und Natrium-Xenon-Lampen
- Leuchstoffröhren
- PU-Schaumdosen
- Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich, Altarzneimittel usw.
- Kfz-Batterien (evtl. auch Rückgabe bei Neukauf)
Nicht angenommen werden:
- Altöl (Rückgabe bei der Verkaufsstelle)
- Dispersionsfarben (Müllverbrennungsanlage, Reststoffdeponie Spitzlberg, Wertstoff- und Entsorgungszentrum Landshut)
- Ausgehärtete Farben und Lacke (Restmülltonne)
- Munition (Polizei informieren)
- Sprengkörper (Polizei informieren)
- Pyrotechnische Artikel z. B. Feuerwerkskörper (Polizei informieren)
- Druckgasflaschen (Rückfrage bei den Herstellern)
- Tierkadavar (Kleintiere: Tierfriedhof Gleißenbach, Tel: 08706/1370 oder Müllverbrennungsanlage Landshut, sonst: Tierkörperbeseitigungsanlage Plattling)
- Problemabfälle aus Gewerbebetrieben über 30 kg (Entsorgungsfirma)
Für Rückfragen steht das Landratsamt Landshut, Umwelttelefon, unter 0871/408-3000 gerne zur Verfügung.